Von Recht haben und Recht bekommen

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Von Recht haben und Recht bekommen

RA Kuhn
Veröffentlicht von Michael Kuhn · 1 Dezember 2020
Es ist eine oft zitierte Wahrheit, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind. Zwar haben wir in Deutschland ein hervorragendes Rechtssystem, doch ein gewisses Prozesskostenrisiko bleibt immer.

Nicht selten stehen Verbraucher großen Konzernen gegenüber. Während eine außergerichtliche Klärung über einen Anwalt und eine darüberhinausgehende gerichtliche Auseinandersetzdung dem Verbraucher ein beträchtliches Loch in die Haushaltskasse reißen kann, gelten solche Kosten bei Konzernen als steuermindernde Ausgaben, die nicht weiter ins Gewicht fallen.  

In unserem Fall setzte sich ein Kunde mit Sky Deutschland auseinander. Nach mehreren Jahren hatte er sich entschieden, sein Abo zu kündigen. Da der er die Vorteile des SkyQ-Receivers mit Aufnahmefunktion weiter nutzen wollte, informierte er sich über die Möglichkeiten, den Receiver zu übernehmen. Auf seiner Internetseite führte Sky Deutschland aus, dass man den Receiver zwar nicht kaufen, aber für 4,99 Euro monatlich mieten könne. Weiter hieß es dort: „Wir werten das Angebot als angenommen, wenn uns der Sky Receiver nicht innerhalb eines Monats nach Ende des Abonnements zugeht…“ Aus rechtlicher Sicht ist diese Vorgehensweise mindestens fragwürdig, denn Sky Deutschland geht davon aus, dass ein öffentlich zugängliches Angebot durch „Nichthandeln“ des Kunden zu einem rechtsgültigen Vertrag führt. Unabhängig davon vertraute unser Mandant auf diese Verfahrensweise und das Zustandekommen des Vertrages. Er sendete den Receiver folglich nicht zurück.  

Einige Zeit später bekam er eine Erinnerung, dass der Receiver noch nicht zurückgegeben worden sei und der Kunde sich in Verzug befinde. Dieser glaubte zunächst an einen Irrtum und informierte Sky Deutschland, dass er den Receiver mieten wolle. Daraufhin erhielt er unter Androhung einer Schadenersatzforderung eine Mahnung zur Rücksendung der Geräte. Erneut wendete er sich an Sky. Diesmal hieß es, das Angebot gelte nicht für Verträge, die 2017 beendet worden seien. Der Kunde belegte mit einer Kündigungsbestätigung, dass sein Vertrag am 31.12.2019 endete. Daraufhin schrieb Sky, dass der Receiver aus technischen Gründen nicht zur Miete im System angelegt werden könne. Da ein technisches Problem in der firmeneigenen Software unmöglich ein Grund sein konnte, das Bestehen eines Vertragsverhältnisses zu verneinen, das Sky Deutschland in anderen, gleichgelagerten Fällen voraussetzt, wendete sich der Kunde an uns mit der Bitte, den inzwischen geforderten Schadenersatz in Höhe von 153,99 Euro abzuwehren und auf das Vertragsverhältnis zu bestehen. Auf das Schreiben unserer Kanzlei reagierte Sky Deutschland erst einmal gar nicht. Stattdessen gab das Unternehmen ihre aus unserer Sicht unberechtigte Forderung an ein Inkassounternehmen ab.

Aus juristischer Sicht wäre es sehr interessant gewesen, die Geschäftsgebaren von Sky Deutschland gerichtlich überprüfen zu lassen, wobei zu sagen ist, dass der Prozess sich nur auf den einen konkreten Fall bezogen hätte. Hätte ein Gericht entschieden, dass durch das Nichthandeln unseres Mandanten kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei, hätte dies nicht automatisch bedeutet, dass alle anderen, auf die gleiche Weise zustande gekommenen Verträge ebenfalls ungültig gewesen wären.

Wirtschaftlich war es für unseren Mandanten nicht sinnvoll, diese juristische Auseinandersetzung weiter zu betreiben. Insofern konnten wir schließlich den außergerichtlichen Vergleich erzielen, dass der Mandant die Geräte zurückgab und Sky Deutschland auf ihre Schadenersatzforderung verzichtete. Inzwischen hat der Mandant zum Preis von 70,- Euro eine externe Festplatte erworben, mit der er Fernsehsendungen aufzeichnen kann. Außerdem erwägt er den Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung, damit er künftig nicht mehr aus wirtschaftlichen Erwägungen auf sein gutes Recht verzichten muss.

Michael Kuhn
Rechtsanwalt

Kanzlei Rechtsanwälte Bünte & Kuhn in Bürogemeinschaft mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Verkehrsrecht.



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Rezension

Toni
29 Dez 2020
Man muss auch sehr vorsichtig sein, wenn die Kundenrückgewinnung von Sky anruft. Da denkt man, man hätte nein gesagt und bekommt trotzdem eine Vertragsverlängerung per Mail bestätigt.
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